Graffiti ist Sachbeschädigung

Ein Graffiti an Ihrer Fassade, Ihrem Tor oder Ihrer Garage ist rechtlich keine Bagatelle. Das Strafgesetzbuch stellt in § 303 StGB nicht nur das Beschädigen einer Sache unter Strafe, sondern ausdrücklich auch das unbefugte und nicht nur unerhebliche Verändern ihres Erscheinungsbildes. Genau das trifft auf aufgesprühte Farbe zu, selbst wenn die Bausubstanz darunter unversehrt bleibt.

Für Sie als Eigentümer oder Verwalter heißt das: Sie sind Geschädigter einer Straftat und können den Vorfall zur Anzeige bringen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Warum die Anzeige trotzdem in den meisten Fällen der richtige Schritt ist, lesen Sie weiter unten.

Wichtig: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt und was Ihr Vertrag abdeckt, klären Sie mit Ihrer Versicherung oder einem Anwalt.

So erstatten Sie die Anzeige

Eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten, unabhängig davon, wo das Graffiti entstanden ist. In den meisten Bundesländern geht es auch bequem online über die Internetwache der jeweiligen Landespolizei, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel über die Internetwache der Polizei NRW.

Für die Anzeige hilfreich sind diese Angaben:

  • Adresse des Gebäudes und genaue Lage der betroffenen Fläche
  • Zeitraum, in dem das Graffiti entstanden sein muss
  • Fotos des Schadens, am besten mit Datum
  • Angaben zur Größe der Fläche und zum Untergrund
  • Falls vorhanden: Hinweise auf Zeugen oder Aufnahmen einer Kamera

Neben der Anzeige, die die Straftat meldet, gibt es den Strafantrag, mit dem Sie die Verfolgung ausdrücklich verlangen. Für den Strafantrag gilt eine gesetzliche Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter. Ob ein Strafantrag in Ihrem Fall nötig oder sinnvoll ist, klären Sie am besten direkt bei der Anzeige oder mit einem Anwalt.

Warum die Anzeige sinnvoll ist

Viele Eigentümer verzichten auf die Anzeige, weil die Aufklärungsquote bei Graffiti-Delikten gering ist. Die Täter werden tatsächlich nur selten ermittelt. Trotzdem sprechen mehrere Gründe dafür, den Vorfall zu melden:

  • Die Versicherung verlangt sie oft: Viele Versicherer setzen für die Regulierung eines Vandalismus-Schadens eine polizeiliche Anzeige voraus. Ohne Aktenzeichen kann die Bearbeitung stocken oder die Leistung ganz entfallen.
  • Der Schaden ist aktenkundig: Wird dieselbe Fläche wiederholt besprüht, belegen die Anzeigen das Muster. Das kann für Ermittlungen und für Gespräche mit der Versicherung relevant sein.
  • Falls der Täter doch ermittelt wird: Nur mit Anzeige haben Sie eine Grundlage, um Ihre Kosten zivilrechtlich geltend zu machen.

Die Anzeige kostet Sie nichts außer etwas Zeit. Gemessen daran, was auf dem Spiel stehen kann, ist sie gut investiert.

Fotos vor der Entfernung

Der wichtigste praktische Schritt kommt vor jeder Reinigung: Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, solange er sichtbar ist. Ist die Farbe erst entfernt, lässt sich nichts mehr belegen.

Eine brauchbare Foto-Dokumentation besteht aus wenigen Bildern:

  • Übersichtsaufnahme: das ganze Gebäude oder die ganze Wand, damit die Lage des Graffitis erkennbar ist
  • Detailaufnahmen: das Graffiti selbst, möglichst frontal und bei Tageslicht
  • Größenvergleich: ein Zollstock oder ein Alltagsgegenstand im Bild hilft, die Fläche einzuschätzen
  • Datum: Smartphone-Fotos speichern das Aufnahmedatum automatisch. Löschen Sie die Originaldateien nicht.

Diese Bilder brauchen Sie doppelt: für die Anzeige bei der Polizei und für die Schadenmeldung an Ihre Versicherung. Bewahren Sie sie auf, bis der Fall abgeschlossen ist.

Welche Versicherung greifen kann

Ob eine Versicherung die Kosten der Entfernung übernimmt, hängt vom konkreten Vertrag ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber typische Konstellationen:

  • Wohngebäudeversicherung: Graffiti ist in der Grunddeckung meist nicht enthalten. Manche Tarife bieten einen Graffiti- oder Vandalismus-Baustein als Zusatz an, oft mit einer Obergrenze pro Schadensfall und einer Selbstbeteiligung.
  • Gewerbliche Gebäudeversicherung: Bei Gewerbeobjekten ist Vandalismus je nach Vertrag mitversichert oder als Erweiterung wählbar. Auch hier entscheiden die Bedingungen im Einzelfall.
  • Hausratversicherung: Sie betrifft den Hausrat, nicht die Fassade, und hilft bei Graffiti in aller Regel nicht weiter.

Prüfen Sie also zuerst Ihre Police oder fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer oder Makler nach, ob Graffiti-Schäden eingeschlossen sind und welche Nachweise verlangt werden. Zusagen können und wollen wir an dieser Stelle nicht machen: Was erstattet wird, entscheidet allein Ihr Vertrag.

Unabhängig von der Versicherungsfrage lohnt ein Blick auf die zu erwartenden Kosten. Welche Faktoren den Preis einer Entfernung bestimmen, erklärt unser Ratgeber Was kostet eine Graffitientfernung?

Ihre Pflichten als Eigentümer

Wenn Sie eine Versicherung in Anspruch nehmen wollen, gelten sogenannte Obliegenheiten. Verletzen Sie sie, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Die wichtigsten Punkte:

  • Zeitnah melden: Zeigen Sie den Schaden Ihrer Versicherung so bald wie möglich an, viele Verträge nennen dafür konkrete Fristen.
  • Schaden dokumentieren: Fotos und die polizeiliche Anzeige gehören zur Meldung dazu.
  • Vorgehen abstimmen: Beauftragen Sie die Entfernung idealerweise erst, wenn die Versicherung dem Vorgehen zugestimmt hat oder zumindest informiert ist. Manche Versicherer wollen den Schaden vorher begutachten.
  • Kostenvoranschlag einholen: Ein schriftliches Angebot mit Flächenangabe und Verfahren erleichtert der Versicherung die Prüfung.

Welche Fristen und Nachweise genau gelten, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Im Zweifel fragen Sie vor der Beauftragung nach, das vermeidet Ärger bei der Abrechnung.

So unterstützen wir Sie

Die Anzeige und die Schadenmeldung bleiben Ihre Aufgabe, aber bei den Belegen helfen wir: Auf Wunsch dokumentieren wir die Fläche mit Fotos vor und nach der Entfernung. Diese Unterlagen können Sie Ihrer Versicherung oder Ihrer Eigentümergemeinschaft vorlegen.

Dazu kommt ein schriftliches Angebot nach einer kostenlosen Besichtigung: mit Flächenangabe, Untergrund und dem geplanten Verfahren, das wir vorab an einer Probefläche testen. Damit haben Sie alles in der Hand, was eine Versicherung üblicherweise sehen will. Wie die Entfernung selbst abläuft, zeigt zum Beispiel unsere Seite zur Graffitientfernung an Fassaden. Und wenn dieselbe Fläche immer wieder getroffen wird, sprechen Sie uns auf eine Anti-Graffiti-Beschichtung an.